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Nachfolgend finden Sie Zitate und weitere Informationen aus Zeitungsartikeln und Studien zum Thema Milizrichteramt.

«Meine Erfahrungen mit Laienrichtern sind recht gut», sagt der Aargauer Oberrichter Hansjörg Geissmann, «wenn sie sich ihrer Grenzen bewusst sind.» Der Gerichtspräsident – immer ein Jurist – müsse den Laien aber in jedem Fall die Rechtslage erläutern, «denn im fachlichen Bereich wissen sie zu Beginn ihrer Karriere meist wenig».

Funktionen der Milizrichterinnen und Milizrichter​​

Dass auch Nichtjuristen richten, stammt aus der Aufklärungszeit des 19. Jahrhunderts. Eine Rechtsprechung des Volkes, durch das Volk und für das Volk, wurde als demokratische Errungenschaft gefeiert.

Die Mitwirkung von Milizrichtern im gerichtlichen Verfahren wird damit begründet, dass das Milizelement als förderlich für die Urteilsakzeptanz erachtet wird.

1923 betonte Heusler «dass zur Rechtsprechung nicht bloss Kenntnis der Rechtssätze gehört, sondern die Fähigkeit klarer und sicherer Auffassung und praktischer Würdigung des Tatbestandes, auf den die Rechtssätze angewendet werden sollen. Und hierin sind kluge Laienrichter den Juristen oft überlegen».

Diskussionen über die Beteiligung von Milizrichtern im Justizsystem offenbaren, dass dem Expertentum in der Rechtsprechung mit viel Skepsis begegnet wird. Zum heutigen Zeitpunkt ist es jedoch sinnvoll zu überlegen, wie die Tätigkeit von Milizrichtern optimiert werden kann.

Angaben zu einzelnen Kantonen:

Aargau
Alle elf Aargauer Bezirksgerichte mit Ausnahme der Gerichtspräsidien konstituieren sich ausschliesslich mit Milizrichtern. Den Vorsitz übernehmen die hauptamtlichen Bezirksgerichtspräsidenten.

Im Mai 2017 hat die Aargauer Justizleitung Reformen im Justizwesen angekündigt, wobei auch der Verzicht auf Milizrichter geprüft werden soll. Opposition gegen diese Option hat bereits der Verband Aargauischer Friedensrichter geäussert, der eine Professionalisierung ablehnt.

Basel-Stadt

Die Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes im Jahr 2016 hat die Rolle der Milizrichter bekräftigt. Im Zivil- und Strafgericht sind 26 Laienrichter tätig.

Graubünden

Graubünden legt viel Wert auf das Milizrichtertum, dessen Abschaffung hier nicht zur Diskussion steht.

 

St.Gallen

Für nebenamtliche Kreisrichter sieht das Gesetz keine Wählbarkeitsvoraussetzungen vor. Deshalb amten als Kreisrichter im Kollegialgericht überwiegend Milizrichter. 

Schwyz
Nebenamtliche Richter sollen über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, welche für die Aufgabenerfüllung der Gerichte von Bedeutung sind. Folgerichtig sind die Richterstellen an allen Schwyzer Bezirksgerichten und sowohl am bezirksübergreifenden Straf- als auch zweitinstanzlichen Kantonsgericht mit Ausnahmen der (Vize-)Präsidien mit Milizrichtern besetzt. 

Thurgau
Die Mehrheit der ordentlichen Thurgauer Bezirksrichter sind Milizrichter. Sie amten allerdings nicht als Vorsitzende in Kollegial- und Einzelfällen, deren Funktion den Berufsrichtern vorbehalten bleibt.

Französischsprachige Kantone

Auffällig viele Milizrichter stehen in Genf und in der Waadt im Einsatz. In beiden Kantonen übersteigt die Zahl der sogenannten «juges assesseurs» diejenige der juristisch geschulten Richter. Im Kanton Waadt etwa stehen 615 Milizrichter 129 juristisch geschulten Richtern gegenüber. Die Milizrichter werden – wie übrigens auch im Kanton Uri – selbst am Obergericht eingesetzt, allerdings nur in zwei Kammern: am Verwaltungsgericht und am Sozialversicherungsgericht. Als weitere Einschränkung gilt, dass die Milizrichter an diesen zweitinstanzlichen Gerichten vom Fach sein müssen. Mit anderen Worten: Bei Streitigkeiten zu Raumplanungsfragen werden Architekten eingesetzt, bei Prozessen im Bereich Krankenversicherung unter anderem Ärzte.

Andere Länder

Die Beteiligung von Milizrichtern in der Rechtspflege ist keine Besonderheit der schweizerische Rechtsprechung. Als beispielhaft für die gut funktionierende Beteiligung von Milizrichtern in der Rechtsprechung gilt das englische System. Auch in Deutschland sind Milizrichter in die Rechtsprechung integriert.

Die Angaben und Zitate stammen aus folgenden Quellen:

Stimmen zum Milizrichteramt
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