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Wenn sich der VMF dezidiert gegen eine mögliche Abschaffung des Milizrichteramts stellt, so bedeutet dies nicht, dass wir uns gegenüber Reformen im Zusammenhang mit dem Einsatzgebiet und der Rolle der Milizrichter verwahren. 

 

(Die nachfolgende Liste möglicher Anpassungen ist aus M.Derrers Gedanken aus seiner Tätigkeit als Bezirksrichter in Rheinfelden und als Gerichtsdolmetscher an Gerichten in verschiedenen Kantonen entstanden.)

Vermehrter Einsatz der spezifischen Kompetenz

  • Flexiblere Einsatzbestimmung, sodass  vom  beruflichen Fachwissen des Milizrichters vermehrt Gebrauch gemacht werden kann (z.B. Architekt, Arzt, Psychiater, Unternehmer, Kenntnisse eines bestimmten Kulturraums, usw.). 

  • Es könnten künftig auch Milizrichter aus anderen Regionen beigezogen werden, wenn sie die für einen Fall nützlichen Fachkenntnisse besitzen. Ensprechend müsste eine Datenbank über die Kompetenzen des Pools an Milizrichtern geführt werden.

  • Die Anwesenheit von Milizrichtern mit spezifischen fachlichen Kompetenzen kann manche teure externe Expertise überflüssig machen und führt somit zu Einsparungen.

Rolle präzise definieren

  • Die Zweckmässigkeit des Einsatzes von Milizrichtern sollte für einen konkreten Fall spezifisch festgelegt werden, sodass Einsätze aus rein formalen Gründen vermieden werden.

  • Für technisch-juristische Aspekte (z.B. Berechnungen von Unterhaltsbeiträgen bei einer Scheidung entsprechend gängiger Gerichtspraxis) könnten die Milizrichter noch stärker auf die Vorarbeit der juristisch geschulten Mitarbeiter abstützen und nur für die kritischen oder strittigen Punkte um ihre Einschätzung gefragt werden.

  • Die Optionen der rechtlichen Qualifikation eines Falles könnte den Milizrichtern noch öfters im Voraus durch Briefing des Gerichtsschreibers oder Gerichtspräsidenten vermittelt werden.

  • Die Rolle der Milizrichter könnte also stärker derjenigen entsprechen, welche in anderen Ländern Geschworenen zukommt.​

Gesamtwohl im Auge behalten

  • Milizrichter könnten auch als Quelle für Feedback über die Entsprechung von Recht und Gerechtigkeitsempfinden zuhanden der Justizbehörden genutzt werden. Damit wird die Lücke zwischen politischer Regulierung, Umsetzung im Rechtssystem und Wirkung in der Rechtsprechung verkleinert.

  • Milizrichter könnten auch den expliziten Auftrag erhalten, die Kosten des Justizsystems und die Interessen der Steuerzahler im Auge zu behalten.

  • Evtl. können Milizrichter den Medien vermehrt zur Verfügung stehen (selbstverständlich unter strikter Wahrung des Amtsgeheimnisses für konkrete Fälle).

Mögliche Anpassungen der Rolle von Milizrichtern
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