Eine Entlastungssteuer.
Damit eine Entlastungsinitiative erfolgreich sein kann, muss sie folgende Elemente enthalten:
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Eine neue Steuer auf grosse Erbschaften muss aufkommensneutral sein, d.h. die Belastung für die Gesamtheit der Steuerzahlenden darf sich nicht erhöhen, und die Staatsquote darf sich nicht vergrössern.
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Dies bedeutet, dass den zusätzlichen Einnahmen aus der Erbschaftssteuer eine Senkung der Einkommenssteuern für die arbeitende Bevölkerung und der Gewinnsteuern für Kleinunternehmen gegenüberstehen soll.
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Der Steuersatz für Grosserbschaften sollte in einem moderaten Rahmen von z.B. 5 bis 7% liegen.
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Der Freibetrag muss so hoch sein, dass 99.5% der Bevölkerung sich auch im Traum keine Chancen ausrechnen, in ihrem Leben einmal zu einer Erbschaft in dieser Höhe zu gelangen. Ich sähe den Freibetrag daher z.B. bei 12 Mio. Franken Nettovermögen.
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Klare Sonderregelungen müssen für selbst geführte, grössere Familienunternehmen bestehen, mit einem grösseren Freibetrag von z.B. 70 Mio. Franken.
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Schliesslich sollte für die Grosskapitaleigentümern die Möglichkeit bestehen, gemeinwohlorientierten Stiftungen steuerbefreite Schenkungen oder Erbschaften zu entrichten. Um Missbrauch zu vermeiden, muss die Gemeinwohlorientierung solcher Institutionen durch die Behörden anhand strikter Kriterien kontrolliert werden.
Unser Unternehmen mit 30 Mitarbeitern wird keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen und profitiert von den tieferen Lohnkosten